Unerwartet kommen Sie ins Krankenhaus – ein Unfall, eine plötzliche Verschlechterung bekannter Erkrankungen oder ein lebensbedrohlicher Zwischenfall. Abhängig von Ihrer konkreten Beeinträchtigung und ihrem Zustand werden nun verschiedene Behandlungsmaßnahmen vorgeschlagen: Reanimation, Dialyse, Transfusion, Transplantation, extrakorporale Zirkulation, usw. Der Ausgang technischer Therapiemaßnahmen ist oft mit Unwägbarkeiten verbunden und das Ergebnis ist zunächst ungewiss. Es kann sein, dass Sie über lange Zeit ans Bett gefesselt bleiben, dass zum Beispiel eine Beatmung über viele Monate hinfort durchgeführt werden muss. Dass Sie vom Beatmungsgerät vielleicht gar nicht mehr los kommen.
Kommt für Sie auch in Frage bei sehr fortgeschrittenen Erkrankungen eine sogenannte palliativmedizinische Behandlung einzuleiten? Hierbei werden nur noch die Grundbedürfnisse gestillt, es wird ein möglichst schmerzfreier Zustand aufrechterhalten, im Übrigen wird aber weitestgehend auf Therapiemaßnahmen verzichtet. Schließlich steht auch die Frage im Raum ob im Todesfall eine Organspende erfolgen kann oder gewünscht ist.
Gibt es von Ihnen keine schriftlichen Äußerungen, ob diese weitreichenden Maßnahmen in entsprechenden Situtationen durchgeführt werden sollen, dann werden Ihre Angehörigen dazu befragt. Bei diesen sensiblen und emotionalen Themen sind diese leider oftmals uneins. Die einzelnen Angehörigen verstehen es dann als ihre Ehrensache, sich mit der eigenen Meinung gegenüber den anderen Beteiligten durchzusetzen. Das kann durchaus zu harten Auseinandersetzungen führen: Über Ihren Kopf hinweg!
Es ist daher immer von Vorteil, wenn ein Patient bereits zuzeiten, als er noch bei Bewusstsein und Kräften war eine Patientenverfügung verfasst hat, die Leitplanken für eine medizinische Versorgung in den beschriebenen Situationen definiert. Das sind vielschichtige Entscheidungen, die auch stark von der aktuellen Lebenssituation abhängen. Eine Mutter mit einem 3-jährigen Kind wird ganz sicher andere Eckdaten setzen als ein 80-jähriger Patient mit einer langjährigen Krebserkrankung oder eine 90-jährige Frau, die ihren ersten Urenkel erwartet.
Daher ist es wichtig, die Patientenverfügung jährlich oder im Abstand von mehreren Jahren zu aktualisieren. Wie hat sich ihre Lebenssituation verändert? Welche Entscheidungen fühlen sich jetzt gerade richtig an und welche falsch?
Für die Behandelnden Ärzte und Pflegepersonen sind Patientenverfügungen eine große Erleichterung. Langwierige widersprüchliche Gespräche mit verschiedenen Angehörigen können vermieden werden. Es bestehen Entscheidungsorientierung und Entscheidungssicherheit. Idealerweise haben Sie sogar eine Betreuungsverfügung verfasst, die eine Ihnen nahestehende Person autorisiert, Ihre Angelegenheiten gegenüber den Behandlern zu vertreten und in Ihrem Namen zu sprechen.
Patientenverfügung ist Teil der Zukunftsplanung. Nehmen Sie sich Zeit und suchen Sie Rat, hier einige grundsätzliche Weichen zu stellen!
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Bildquelle: moritz320 – günter







