Die Bestimmungen der einzelnen 𝐁𝐢𝐨-𝐒𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥 sind komplex und auf den ersten Blick kaum zu durchschauen, da sowohl die Nahrung an sich (Inhaltsstoffe) als auch der landwirtschaftliche Entstehungsprozess 🚜 sowie die Umweltfolgen der landwirtschaftlichen Produktion (Nachhaltigkeit, Schonung der Umwelt, Tierwohl, usw.) 🐓bewertet werden.
Im Folgenden können nur ein paar Schlaglichter 🔦 geworfen werden, um sich der Thematik anzunähern. In einer dreiteiligen Serie 🎞️ bringe ich Ihnen die Inhalte und Bedeutung der verschiedenen 𝐁𝐢𝐨-𝐒𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥 näher und beginne heute mit den Vorgaben des 𝐄𝐔-𝐁𝐢𝐨-𝐒𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥𝐬 (Verordnung über die ökologisch/biologisch Produktion und die Kennzeichnung entsprechender Erzeugnisse). Folgende Vorgaben werde durch das 𝐄𝐔-𝐁𝐢𝐨-𝐒𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥𝐬 gemacht:
🟢 In der Verarbeitung sind 53 Zusatzstoffe (E-Stoffe) zugelassen
🟢 Verbot von Gentechnik
🟢 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
🟢 Begrenzte Höchstzahl von Tieren pro Hektar, artgerechte Haltungsformen für Tiere sowie biologische Futtermittel. Eine Einschränkungen zur Herkunft der Futtermittel [z. B. Südamerika] gibt es hingegen nicht. Die präventive Gabe von Antibiotika ist untersagt.
🟢Ein zusammengesetztes Lebensmittel darf nur dann „bio“ oder „öko“ genannt werden, wenn die Zutaten zumindest zu 95 Prozent den Vorgaben entsprechen (eine Beimengung von 5 % Nicht-Bio bzw. Nicht-Öko ist damit erlaubt).
🟢Eine gemischte Bewirtschaftung im Landbetrieb: halb konventionell und halb biologisch ist zulässig
🟢Tieren darf zweimal in ihrem Leben ein Transport von 6 Stunden bzw. 600 km zugemutet werden
Richtig spannend wird es, zu sehen, wie die anderen 𝐁𝐢𝐨-𝐒𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥 hierauf aufbauen und weitergehende Vorgaben zu Inhaltsstoffen, Produktions- und Verarbeitungsprozessen machen. In den kommenden Beiträgen werde ich zu den Bio-Siegeln „𝐁𝐈𝐎“, „𝐍𝐚𝐭𝐮𝐫𝐥𝐚𝐧𝐝“, „𝐁𝐢𝐨𝐥𝐚𝐧𝐝“ 𝐮𝐧𝐝 „𝐃𝐄𝐌𝐄𝐓𝐄𝐑“ informieren. Seien Sie gespannt!
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Bildquelle: Jacqueline Macou